Es ist ein Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer: Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to. Bei Razzien in mehreren europäischen Ländern wurden 13 Personen verhaftet. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Auch sollen mehrere Angebote abgeschaltet worden sein, von denen raubkopierte Filme zu den Nutzern gestreamt worden waren. Nach Angaben der GVU haben die Verantwortlichen von kino.to diese Dienste, über die das tatsächliche Streaming der Filme abgewickelt wurde, zum Teil extra gegründet. Mit Werbebannern und kostenpflichtigen Premium-Zugängen hätten die Betreiber der Hoster "erhebliche Einnahmen" erzielt. Die Streaming-Hoster und das Portal seien eng miteinander verflochten. Es handele sich um ein "arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell".
Grauzone zwischen Hostern und Verzeichnissen
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen - in über einer Million Fälle. Die GVU hatte im April dieses Jahres Strafantrag gestellt, nach eigenen Angaben nach jahrelanger Vorermittlungen. Die Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (Ines) leitete den internationalen Einsatz.
Filehoster stehen seit einiger Zeit in der Kritik, weil über sie zum Teil urheberrechtlich geschützte Werke ausgetauscht werden. Die Rechteinhaber werfen den Betreibern vor, zu wenig dagegen zu unternehmen - und stattdessen durch Premium-Angebote, die eine bessere Geschwindigkeit von Downloads und Streams versprechen, noch dazu von den illegalen Kopien zu profitieren. Im Fall von kino.to dürfte die Verquicking von Streaming-Hostern und den Betreiber des Verzeichnisses zum vorläufigen Ende des Angebots geführt haben.
In den USA wird derzeit diskutiert, das Streaming von geschützten Werken auf eine Stufen mit illegalen Downloads zu stellen. Die Gesetze konzentrierten sich bislang zu sehr auf die unrechtmäßige Vervielfältigung und Verbreitung, sagte die Vorsitzende der Copyright-Behörde, Maria Pallante, bei einer Anhörung. Zur Zeit gilt Streaming in den USA als unerlaubte öffentliche Vorführung und wird entsprechend als Ordnungswidrigkeit eingeordnet.
Im Internet kursieren offenbar Auszüge aus dem Durchsuchungsbeschluss, der sich neben kino.to außerdem gegen vier weitere, damit verbundene Seiten richtet. Unter der Adresse kino.to steht mittlerweile ein Hinweis der Kriminalpolizei: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."
Quelle: Spiegel.de
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